TÜV für Pflanzenschutzgeräte

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Sonntag, 1. April 2012, 15:35 Uhr - 313 Aufrufe
fritzmeier

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TÜV für Pflanzenschutzgeräte

 

Seit 1993 besteht die gesetzliche Verpflichtung für Anwender von Pflanzenschutzgeräten diese einer regelmäßigen technischen Überwachung zu unterziehen. Beim sogenannten „Spritzen-TÜV“ muss, ähnlich wie bei Personenkraftwagen, das Pflanzenschutzgerät in zweijährigem Turnus einem geschultem Kontrollpersonal vorgeführt werden. Ausnahmen gibt es nur für die durch Personen getragenen Spritzen. Die in jährlichem Rhythmus wechselnde Farbgebung der TÜV-Plaketten lässt auf den ersten Blick die TÜV-Eignung der Pflanzenschutzspritze erkennen.

Die behördlich anerkannten Kontrollwerkstätten für Pflanzenschutzgeräte sind in der Regel an eine Landmaschinenwerkstatt angeschlossen. Das Personal, das die TÜV-Prüfungen durchführt, unterliegt dem Zwang der ständigen Schulung; die Mess- und Kontrolleinrichtungen werden regelmäßig von unabhängiger Seite ihrerseits untersucht und geprüft.

 

Über 50 % der ca. 10.000 in Deutschland betriebenen landwirtschaftlichen Spritzen weisen keine Mängel auf; lediglich eine von hundert fällt bei der Prüfung durch und muss nach einer ausgiebigeren Reparatur wieder vorgestellt werden. Die am häufigsten auftretenden Probleme beim TÜV entstehen durch undichte Leitungen oder defekte Armaturen.



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