KuhbierFragen: 1Antworten: 1 |
Mähdrescher nach alter AbgasnormHallo landtechnik-forum.
Ich möchte mir zusammen mit meinem Nachbarn einen Mähdrescher zulegen. Er ist Landmaschinenschlosser und kennt sich entsprechend mit der Technik gut aus. Für uns kommt nur ein älterer gebrauchter Drescher in Frage, damit sich die Investition überhaupt rechnet. Am Sonntag haben wir uns bei einem Lohnunternehmer in NRW einen Claas 118 SL aus Baujahr 1992 angeschaut. Schöne Maschine. Als wir uns die Allgemeine Betriebserlaubnis angesehen haben, fiel auf, daß der Schein nicht von der zuständigen Behörde abgestempelt war. Ich habe mal gehört, daß damit der Drescher formal nie "in Betrieb" war und wegen der neuen Abgasnormbestimmungen auch nicht mehr eingesetzt werden darf. Als ich den Lohnunternehmer darauf ansprach, sagte er, daß er den Stempel der Behörde problemlos besorgen kann. Ist das nicht zu spät wegen der Frist 31.12.2012? Und gibt es die Möglichkeit, eine "Inbetriebsetzung" nach zu holen? |
Kemper1Fragen: 1Antworten: 27 |
Mähdrescher nach alter AbgasnormHallo Kuhbier,
mit dem 1. Januar 2013 sind die neuen Grenzwerte für Traktoren und mobile Arbeitsmaschinen in Kraft getreten.
Das heißt, dass von nun an jeder Traktor und jeder Selbstfahrer der erstmalig zugelassen bzw. in Betrieb genommen wird und über 130 KW stark ist, der Abgasnorm TierIV entsprechen muss (bei weniger als 130 KW gilt eine Übergangsfrist bis Oktober).
Ein Claas Dominator 118 SL überschreitet diese Grenze und sollte daher nachweislich vor dem 01.01.2013 in Betrieb genommen wordn sein.
Ein Stempel vom Kreis auf dem Feld "Betriebserlaubnis erteilt" aus dem Jahr 2013 reicht nicht aus.
An Deiner Stelle würde ich diesen Mähdrescher so nicht kaufen, da Du keine Rechtssicherheit zum Betreiben innerhalb Deutschlands hast.
Ein Gespräch mit Deiner eigenen Zulassungsstelle kann Dich da bestimmt auch weiterbringen.
|
MetallbauFragen: 1Antworten: 34 |
Mähdrescher nach alter Abgasnorm@ kemper1,
gilt nicht für alle Selbstfahrer mit der Abgasnorm Stufe (Tier) IIIa und höher eine anderer Regelung als für Traktoren, wonach eine Zulassung in 2013 auch möglich wäre?
Gruß, metallbau |
KrummertimpenFragen: 1Antworten: 23 Weblog: 1 |
Mähdrescher nach alter Abgasnorm...das oben vorgetragene ist im Grundsatz richtig. Und die damit einhergehende Panik im November und Dezember nachvollziehbar, da natürlich niemand seinen Selbstfahrer ab 2013 als unverkäuflich in großen Teilen Europas und Nordamerikas erklärt wissen will. Tatsächlich muss der Selbstfahrer ebenso wie der Traktor nach alter Abgasnorm (also Tier IIIb und weniger oberhalb 130 KW) vor dem 01.01.2013 in Betrieb genommen worden sein, um weiterhin einsetzbar und verkehrsfähig zu sein. Aber die Behörden auf Landesebene (zumindest in NRW) haben signalisiert, dass dazu nicht allein der "Inbetriebsetzungsstempel" auf der ABE erforderlich sei. Der Einsatz-Nachweis kann auf vielen Wegen erbracht werden und muss in erster Linie plausibel mit Blick auf Baujahr und Betriebsstundenzahl sein. Trotzdem muss man natürlich seine selbstfahrende Maschine bei der zuständigen Behörde (meist der Kreis) mit den dazugehörigen Unterlagen zulassen bzw. in Betrieb nehmen. Tut man dies nicht, ist das sicherlich eine Ordnungswidrigkeit, aber als Rechtsfolge wird nicht die plötzliche Wertlosigkeit der Maschine herauskommen.
|
Fahrer34Fragen: 2Antworten: 7 |
Mähdrescher nach alter AbgasnormHallo zusammen,
mir wurde auf Nachfrage beim Straßenverkehrsamt mitgeteilt, dass die Inbetriebnahme vor dem 1.Januar2013 stattgefunden haben muss. Ansonsten wären Maschinen nach alter Abgas-Norm stillzulegen, denn eine Betriebserlaubnis kann nicht mehr erteilt werden.
Gruß, Fahrer34 |
LufahrerFragen: 2Antworten: 11 |
Mähdrescher nach alter AbgasnormKrummertimpen hat vollkommen Recht.
Sehr gut nachzulesen hier:
http://www.lohnunternehmen.de/blu-aktuell/aktuelle-berichte/11012013.html
Diese ganze Panik ist absolut überflüssig. Trotzdem muss man natürlich das Gutachten vom Hersteller seines Selbstfahrers bei der Behörde genehmigen lassen. Das sollte eigentlich jeder wissen. |
KuhbierFragen: 1Antworten: 1 |
Mähdrescher nach alter AbgasnormWenn ich das richtig verstanden habe, was auf der Seite des Lohnunternehmer-Verbandes steht, dann können wir den Mähdrescher kaufen, obwohl die Inbetriebnahme nicht abgestempelt wurde vom Kreis. Aber ich habe auch diese Seite von Agravis gefunden:
http://www.agravis-technik-sa-brb.de/media/pdf/technik_6/abgasnorm_technik.pdf
Die sagen, dass man da sehr vorsichtig sein muss und eine Vermarktung von Selbstfahrern ohne Stempel ab 2013 schwierig werden könnte. Ansonsten liest man erstaunlich wenig zu dem Thema im Web. |