Rundumleuchte erlaubt

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Sonntag, 24. Juni 2012, 18:25 Uhr
Janssen

Janssen

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Antworten: 9

Rundumleuchte erlaubt

Hallo,

 

seit Jahren fährt bei uns in der Gegend jeder, der auch nur das kleinste Anbaugerät an seinem Schlepper hat, mit einer (manchmal auch zwei) Rundumleuchte durch die Gegend.

Bei uns haben wir jetzt einen neuen Auslegearm mit Schlegelmulcher an unseren Case CVX bekommen und ich überlege, ob es nicht sinnvoll wäre, eine gelbe Rundumleuchte anzubringen. Ein Kollege sagte mir gestern, das man dazu aber eine Art Genehmigung bräuchte. Habe bisher sowas noch nie gehört.

Weiß jemand, ob das wirklich so ist?

 
Dienstag, 26. Juni 2012, 15:14 Uhr
Bauerfreund

Bauerfreund

Fragen: 7
Antworten: 43

Rundumleuchte erlaubt

Hallo janssen,

 

wenn ich richtig informiert bin, ist das Betreiben einer Rundumleuchte (egal welcher Farbe) nur unter bestimmten Bedingungen verpflichtend für den Straßenverkehrsteilnehmer. Nämlich dann, wenn der Kfz-Schein oder eines der Folgedokumente (also Betriebserlaubnis etc) dies als Voraussetzung zum Befahren einer Straße vorsieht. Steht jedoch in keinem Dokument etwas davon drin und will die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine solche Rundumleuchte (Amtsdeutsch: Rundumkennleuchte- RKL) gar nicht an meinem fahrzeug sehen, ist das Betreiben einer solchen Leuchte gleich einer Ordnungswidrigkeit. Die Polizei sieht hierbei allerdings in bezug auf den landwirtschaftlichen Verkehr mehr als häufig darüber hinweg. Ebenso haben ja eine Vielzahl der Maschinen mit Übermaßen (etwa Mähdrescher oder Feldhäcksler) einen solchen Eintrag in ihren Ausnahmegenehmigungen (die berühmten §§70 und 29 der StVO und der StVZO)...das heißt, die müssen mit RKL durch die Gegend fahren. 

Bei Deinem Schlepper mit Auslegearm kann ich mir nicht vorstellen, dass eine RKL gefordert wird...

 

Grüße

 
Montag, 31. Dezember 2012, 14:33 Uhr
Weserkerl

Weserkerl

Fragen: 1
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Rundumleuchte erlaubt

Hallo Bauerfreund,

 

habe gerade Deinen Beitrag gelesen und frage mich, warum die Polizei nicht dagegen vorgeht.

Denn wenn Hinz und Kunz mit einer Rundumleuchte durch die Gegend fährt, verlieren alle anderen Verkehrsteilnehmer den Respekt davor und fahren gar nicht mehr langsamer.

Ich muss so eine Leuchte verwenden, wenn ich den Streu- und Räumdienst im Winter übernehme. Seit zwei oder drei Jahren bemerke ich, dass es den meisten Autofahrern egal ist, ob ich ein Rundumleuchte habe oder nicht. Die fahren ebenso schnell an mir vorbei oder überholen mich. Das macht das Arbeiten auf vereisten und verschneiten Straßen nicht angenehmer.

Die Polizei darf von mir aus gerne das unberechtigte Benutzen einer RKL verfolgen.

 

Guten Rutsch, weserkerl

 
Samstag, 5. Januar 2013, 08:59 Uhr
Klaus38

Klaus38

Fragen: 3
Antworten: 7

Rundumleuchte erlaubt

Weserkerl hat recht.

Die orangenen Leuchten nimmt keiner mehr Ernst.

Für meinen WD kann ich bald darauf verzichten...auch weil weder Schnee noch Eis da sind.Stirnrunzelnd

 

Klaus38

 
Sonntag, 6. Januar 2013, 08:47 Uhr
Winfried

Winfried

Fragen: 2
Antworten: 12

Rundumleuchte erlaubt

Komisch finde ich, daß ich beim Kauf meines Treckers, es ist ein Deutz TTV 620, gefragt wurde, ob ich eine Vorrichtung für eine Rundumleuchte haben möchte. Ich hab ja gesagt und bekam den Trecker nebst orangener Leuchte auf den Hof gestellt. Eingetragen ist das nicht, aber warum sollte ich die Leuchte nicht benutzen können?

 
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